Samstag, 4. November 2023

 

Sonntag, 5. November 2023 

Vorausgesetzt der AHV-Beitrag wurde regelmässig einbezahlt, erfolgt in der Schweiz der Rentenbezug in der Regel mit dem 65. Altersjahr. Hier kann der Anspruch auf eine Rente theoretisch bereits ab 35 Arbeitsjahren geltend gemacht werden. Doch können längst nicht alle davon profitieren, denn bis vor Kurzem war der Eintritt in diese Sozialkasse nur den Staatangestellten und Angestellten öffentlicher Firmen vorbehalten; die grosse Menge, die ihr Überleben durch Gelegenheitsarbeiten und Strassenverkauf bestreiten, hatten keinerlei Anspruch auf eine Unterstützung im Alter. Deshalb war eine grössere Kinderzahl von Vorteil, in der Hoffnung, dass sie gemeinsam für die alternden Eltern sorgen werden. Doch durch Abwanderung der jungen Generation in die Städte, wo sie ihre Hoffnungen auf ein besseres Leben oft schnell begraben müssen, gibt es auch viele verarmte ältere Menschen. 

Seit einiger Zeit besteht allerdings die Möglichkeit, dass sich auch Menschen ohne regelmässiges Einkommen oder beispielsweise auch Frauen, die in Privathaushalten ihr Einkommen generieren, wie auch die vielen im Strassenverkauf Tätigen in die Sozialkasse einkaufen können. Wie alles Bürokratische in diesem Staat ist auch dieses Procedere recht schwierig. Dazu kommt, dass die meisten den dafür geforderten Betrag nicht aufbringen können, ebenso wenig wie die anschliessenden monatlichen Beiträge. Da wir auf unserer Missionsstation 6 Angestellte haben, die bereits über 20 Jahre für die Salettiner Patres arbeiten, haben wir uns seit einiger Zeit mit diesem Problem auseinandergesetzt. Die Patres selbst distanzieren sich dazu, da sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Dass diese Menschen, deren geringes Einkommen niemals dazu reicht, etwas für das Alter beiseite zu legen, nach Beenden ihrer Tätigkeit einfach mit Nichts dastehen, veranlasste uns, Möglichkeiten für den Eintritt in diese Sozialkasse abzuklären. Erst stiessen wir auf Widerstände und teils auch Unwissenheit und Inkompetenz der Behörden. So wurde beispielsweise behauptet, dass nach Einkauf in die Sozialkasse der Antragsteller noch weitere 35 Jahre arbeiten, resp. einzahlen müsse. Stelle man sich diese Variante einmal vor: eine jetzt 52-jährige Frau müsste demnach arbeiten, resp. einzahlen bis sie 87 wäre!! Doch sind wir schlussendlich an kompetenter Stelle gelandet, wo das Ganze detailliert berechnet und nun aufgegleist wird. Der Einkaufsbetrag ist für Schweizerverhältnisse mit umgerechnet 720 sFr recht günstig und für alle gleich. Wir hatten eher Bedenken wegen der nachfolgenden Zahlungen. Doch da kam uns eine recht soziale Komponente entgegen. Bei Frauen wird für jedes Kind 2 Jahre gutgeschrieben, für eine Frau mit 7 Kindern bedeutet dies also eine Gutschrift von 14 Jahren! Darauf da kam aber gleich die Nachfrage, ob alle aufgeführten Kinder am Leben seien. In diesem Zusammenhang erlebte ich eine unglaubliche Geschichte. So versicherte mir Paula, dass sie nur die lebenden Kinder angegeben habe. Auf meine Nachfrage, ob sie denn auch Kinder verstorben seien, antwortete sie mit: ja, 5. Obwohl ich weiss, dass die meisten Familien den Tod eines Kindes betrauern, meinte ich mich verhört zu haben und fragte deshalb nach der Todesursache. So sei eines mit einem guten Jahr an Masern verstorben, ein weiteres im Alter von 1 Monat, eines sei im 7. Monat tot geboren, ebenso seien die Zwillinge, wenn auch termingerecht, tot geboren. Letztere wären sowieso zu schwach gewesen um zu überleben. Auch das ist Afrika! 

Nun aber noch zu einem ganz fröhlichen Thema. Am vergangenen Montag haben wir zum 75. Geburtstag von Willi die neue Garage eingeweiht. Dazu hat er alle seine Arbeiter und die am Aufbau Beteiligten eingeladen.

Es ist jetzt Samstagabend. Morgen Vormittag fahren wir nach Cubal.

 


 





 

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